Behandlungskosten
In der Praxis für Psychotherapie Düsseldorf nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen, psychologische Beratung oder Coaching als Privatpatient bzw. Selbstzahler in Anspruch.
Meine Honorare sind nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Oftmals sind entgegengesetzt der gängigen Meinung schon wenige Psychotherapiesitzungen für ein gutes Resultat
ausreichend und stabilisierend.
Grundsätzlich findet bei uns zunächst ein Erstgespräch (Anamnese) statt. Dieses dauert in der Regel ca 1 bis 1,5 Stunden. Die Anamnese gilt als Schlüssel zur Diagnostik und dient der Bestimmung zum weiteren Therapieverlauf.
Erstgespräch ( Anamnese ) / Psychotherapie 60 Minuten 204,00 €
Hypnosetherapie 60 Minuten 204,00 €
Psychotherapie / Hypnosetherapie nach 18.00 Uhr 60 Minuten 230,00 €
Verlängerung der Einzelsitzung, je angefangene 10 Minuten
34,00 €
Paartherapie/ Paarberatung 60 Minuten 350,00
Sonstige Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
kurze telefonische Beratung, Bearbeitung von Beratungen per eMail, Verfassen von Krankheitsberichten, Befunden für mitbehandelnde Ärzte, Heilpraktiker oder
Versicherungen etc. nach Umfang und Zeitaufwand ab 12,00€
Bei nicht in Anspruch genommenen fest vereinbarten Beratungsterminen, einschließlich festen telefonischen Terminabsprachen, schuldet der Patient/die Patientin der Praxis ein Ausfallhonorar von 204,00€. Die Zahlungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Patient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt. Der Nachweis darüber führt der Patient/in.
Verspätet sich der Patient unentschuldigt mehr als 20 Minuten, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Behandlung. Hierbei wird das Ausfallhonorar von 204,00 € ebenfalls fällig.
Heilversprechen
Es dürfen aus moralischen, ethischen sowie rechtlichen Gründen keine Heilversprechen abgegeben werden.
Der Therapeut ist verantwortlich für den Prozess, doch der Patient ist maßgeblich am Erfolg beteiligt. Nur mit dem klaren Willen des Patienten ist eine Veränderung nach Ihren Wünschen möglich. Bitte berücksichtigen Sie diese Bereitschaft.
Abrechnung
Selbstzahler
In meiner Privatpraxis sind Sie Selbstzahler. Die Entrichtung des Behandlungshonorars erfolgt nach der Behandlung als Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte. Ihre Ausgaben können Sie als außerordentliche Belastung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Das Honorar wird im Anschluss der Sitzung an unserem Praxisort fällig. Ein Beleg oder eine Rechnung wird selbstverständlich auf Wunsch nach der Begleichung des Honorars erstellt. Ale gängigen elektronischen Bezahlverfahren, Online-Bezahlverfahren sowie Barzahlungen sind möglich.
Privat (Zusatz-)Versicherte
In Abhängigkeit der Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages mit der Privaten Krankenversicherung oder Privaten Krankenzusatzversicherung können die Kosten der therapeutischen Behandlung ganz oder anteilig erstattet werden. Eine Gewährleistung der Kostenübernahme von privaten Versicherungen für die Behandlung, schließt die Praxis für Psychotherapie René Marx aus.
Die Leistungen erfolgen grundsätzlich in Vorkasse. Dazu erhalten Sie von mir gemäß dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) eine Abrechnung mit diagnostischen Angaben. Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren.
Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit! Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt, keinerlei
Informationen an Dritte weitergegeben.
Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherungen abgerechnet
werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen.
Solche über Sie gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil für Sie werden, wenn Sie sich z.B. für den Staatsdienst bewerben wollen. Immer wieder, werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.