Behandlungskosten
In der Praxis für Psychotherapie Düsseldorf nehmen Sie psychotherapeutische Leistungen, psychologische Beratung oder Coaching als Privatpatient bzw. Selbstzahler in Anspruch.
Meine Honorare sind nach § 4 Nr. 14 S.1 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Oftmals sind entgegengesetzt der gängigen Meinung schon wenige Psychotherapiesitzungen für ein gutes Resultat ausreichend und stabilisierend.
Erstgespräch / Anamnese 60 Minuten 195,00 €
Psychotherapie / Hypnosetherapie 60 Minuten 195,00 €
Psychotherapie / Hypnosetherapie nach 18.00 Uhr 60 Minuten 210,00 €
Verlängerung der Einzelsitzung, je angefangene 10 Minuten
32,50 €
Paartherapie/ Paarberatung 60 Min. 390,00 €
Rauchentwöhnung
inkl. Anamnese und Nachbesprechung
(dieser Preis beinhaltet, sofern erforderlich, eine Zweitsitzung)
1200,00 €
Sonstige Leistungen nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker)
kurze telefonische Beratung, Bearbeitung von Beratungen per eMail, Verfassen von Krankheitsberichten, Befunden für mitbehandelnde Ärzte, Heilpraktiker oder
Versicherungen etc. nach Umfang und Zeitaufwand ab 4,00€
Bei nicht in Anspruch genommenen fest vereinbarten Beratungsterminen, einschließlich festen telefonischen Terminabsprachen, schuldet der Patient/die Patientin der Praxis ein Ausfallhonorar von 180,00€. Die Zahlungsverpflichtung besteht nicht, wenn der Patient zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin absagt. Der Nachweis darüber führt der Patient/in.
Abrechnung
Selbstzahler
In meiner Privatpraxis sind Sie Selbstzahler. Die Entrichtung des Behandlungshonorars erfolgt nach der Behandlung als Barzahlung, EC-Karte oder Kreditkarte. Ihre Ausgaben können Sie als außerordentliche Belastung im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Privat (Zusatz-)Versicherte
In Abhängigkeit der Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages mit der Privaten Krankenversicherung oder Privaten Krankenzusatzversicherung bekommen Sie die Kosten der therapeutischen Behandlung ganz oder anteilig erstattet. Die Leistungen erfolgen grundsätzlich in Vorkasse. Dazu erhalten Sie von mir gemäß dem Gebühren-verzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) eine Abrechnung mit diagnostischen Angaben. Ich empfehle Ihnen, sich vorab bei Ihrer Versicherung zu informieren.
Ich verpflichte mich Ihnen gegenüber zur absoluten Vertraulichkeit! Es werden, da die Abrechnung meiner Honorare direkt mit Ihnen erfolgt, keinerlei
Informationen an Dritte weitergegeben, wie dies z.B. bei der Konsultation von Ärzten bei der Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen fraglos der Fall ist.
Psychotherapeutische Leistungen, die über die gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherungen abgerechnet
werden, können beim Abschluss von Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen zu erheblichen Risikozuschlägen führen.
Solche über Sie gespeicherten Informationen können auch beruflich von Nachteil für Sie werden, wenn Sie sich z.B. für den Staatsdienst bewerben wollen. Immer wieder, werden bei den oben genannten Punkten, Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Durch die Inanspruchnahme der psychotherapeutischen Leistung über die Krankenkasse oder Versicherung sind Sie dann auch verpflichtet diese wahrheitsgemäß zu beantworten - dies ist dann meist eh schon bekannt!
Absetzbarkeit von den Steuern
Sie können die Honorare, die sie für psychotherapeutische Behandlungen an mich gezahlt haben, als sog. "Sonderausgaben" in Ihrer Steuererklärung geltend machen und so u.U. Ihre Steuerlast mindern!
Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden (Az: 3 K 2845/02 E), dass psychotherapeutische Behandlungskosten auch dann als "außergewöhnliche Belastungen" anzuerkennen sind, wenn sie nicht von Vertragstherapeuten der Gesetzlichen Krankenkassen, sondern von Privattherapeuten oder Privatkliniken in Rechnung gestellt worden sind.
Für die Abziehbarkeit der Kosten kommt es nach Meinung der Münsteraner Richter nicht darauf an, ob die Krankenkassen eine Kostenbeteiligung übernehmen oder nicht, sondern einzig darauf, dass es sich um eine gezielte, medizinisch indizierte Behandlung zum Zwecke der Heilung oder der Linderung einer akuten Erkrankung handelt.