Er ist Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und häufig auch Neurologie. Allerdings kann es auch sein, daß er nur eine oder zwei dieser drei Fachrichtungen ausübt.
Als Facharzt für Psychiatrie beschäftigt er sich mit allen psychiatrischen Erkrankungsbildern, von der Psychose über Depressionen bis hin zu Persönlichkeitsstörungen. In der Regel behandelt er zweigleisig, d. h. mittels Gesprächen und gleichzeitiger medikamentöser Therapie (Neuroleptika, Antidepressiva, Tranquillizer usw.) Er ist als Arzt der einzige, der Medikamente verschreiben und notfalls in eine psychiatrische stationäre Abteilung einweisen darf. Letzteres gilt insbesondere für psychiatrische Erkrankungen, die ambulant nicht mehr zu behandeln sind und dem Schutzraum des stationären Rahmens bedürfen. Als Neurologe ist der Arzt zudem befähigt, körperliche Erkrankungen (z. B. hinorganischer Natur), welche sich auch in psychischen Störungen äußern können, zu diagnostizieren und zu behandeln. Die Behandlungskosten werden in der Regel bei beiden als kassenärztliche Leistung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Medikamente sind bei manchen Erkrankungen, insbesondere bei den Psychosen!, unerlässlich.
Häufig ist eine rein psychotherapeutische Behandlung für den Psychiater zu zeitaufwendig und sprengt den Zeitrahmen seiner Praxis. Psychiater haben in der Regel lange Wartezeiten in der
Terminvergabe. Wenn sie die Psychotherapie nicht selbst durchführen, überweisen Psychiater den Patienten zu einem Psychotherapeuten.
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